Deutschland hat am 6. Mai 2010 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen paraphiert. Es wurde eine rückwirkende Anwendung des neuen DBA ab dem 1. Januar 2011 vereinbart, so dass es nahtlos an das dann auslaufende alte DBA anknüpft. Sobald das neue DBA unterzeichnet worden ist, wird der Abkommenstext veröffentlicht.