"Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat definiert, welche systemrelevanten Banken in Europa - in Deutschland sind es sechs - bis zum 30. Juni auf der Basis der Bewertung der Bestände vom 30. September vergangenen Jahres hinreichend Kapital nachweisen müssen, damit sie im Falle eines Falles gegen eine Ansteckungsgefahr gewappnet sind. […]
Wir alle in Europa haben uns verpflichtet, dass wir den Beschluss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde durch die nationale Bankenaufsicht umsetzen. Die Regel ist dabei klar: Die Banken müssen zunächst versuchen, sich das notwendige Kapital zu beschaffen.
Es sieht danach aus, dass die deutschen Banken das auch schaffen; aber das ist bis zum 30. Juni offen.
Die Banken haben jetzt ihre Pläne vorgelegt; die BaFin überprüft das in diesen Tagen und Wochen. […] Ohne dieses Gesetz hätte die nationale Bankenaufsicht nicht die Möglichkeit, ein Institut zu zwingen, das notwendige Kapital vorzusehen. Denn bisher, nach geltendem Recht, kann nur bei einer konkreten Bestandsgefährdung durch die nationale Bankenaufsicht eingegriffen werden.
Jetzt führen wir die Möglichkeit ein, dass bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt und insbesondere im Rahmen eines abgestimmten Vorgehens auf europäischer Ebene oder aufgrund entsprechender Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde gehandelt werden kann."
Dr. Wolfgang Schäuble am 26.01.2012 im Deutschen Bundestag